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GutsMuths wurde am 9. August 1759 in Quedlinburg (Geburtshaus Pölle 39) geboren. Er studierte in Halle Theologie und wurde zunächst, wie bereits als Schüler, Erzieher im Elternhaus des Geographen Carl Ritter. Letzteren brachte er 1785 in die von Christian Gotthilf Salzmann eben gegründete Erziehungsanstalt Schnepfenthal, an der er als Lehrer für Turnen und Geografie bis 1837 wirkte. Seit 1797 wohnte er in Ibenhain, wo er am 21. Mai 1839 starb. GutsMuths führte den Gedanken einer geregelten Körperausbildung vor allem der Jugendlichen ein, und er erschloss, anknüpfend an die von Salzmann nach Schnepfenthal gebrachten Anfänge des Johann Bernhard Basedowschen Philanthropinums in Dessau ein weites Übungsfeld, indem er die Gymnastik für die Jugend", das erste systematische Lehrbuch der Turnkunst (1793; erweiterte Auflage 1804) schrieb. Für den damals mit Friedrich Ludwig Jahns „Deutscher Turnkunst“ populär werdenden Gedanken der Wehrertüchtigung wurde ebenfalls sein 1817 erschienenes Turnbuch für die Söhne des Vaterlandes prägend, ein Auszug daraus ist sein Katechismus der Turnkunst. Ergänzungen zu diesen Werken sind Spiele zur Übung und Erholung des Körpers und Geistes (1796), in dem sich die erste bekannte Beschreibung der Regeln des Baseball findet [1], sowie sein Kleines Lehrbuch der Schwimmkunst (1798) Die dreißigjährige Regentschaft Wilhelms II. im Deutschen Reich (von 1888 bis 1918) wird als die wilhelminische Epoche bezeichnet. Wesentliches Merkmal war das Streben des Kaisers, das Reich als wichtige politische Größe unter den bestehenden Weltmächten zu etablieren. Als Deutscher Kaiser sah er seine Aufgabe darin, allzeit Mehrer des Deutschen Reichs zu sein, nicht an kriegerischen Eroberungen, sondern an den Gütern und Gaben des Friedens auf dem Gebiet nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung, wie sein Großvater Wilhelm I. formuliert hatte. Wilhelm II. legte viel Wert auf internationales Prestige. Eng verbunden mit diesem Anspruch war die militärische Aufrüstung des Kaiserreichs sowie die Forcierung der Kolonialpolitik in Afrika und der Südsee. Dies und die Verwicklung des Deutschen Reichs in verschiedene internationale Krisen (zum Beispiel Krügerdepesche 1896, Doggerbank-Zwischenfall 1904, Marokkokrisen 1905/06 und 1911, Daily-Telegraph-Affäre 1908) führte zu einer Destabilisierung der Außenpolitik. Die Vorliebe Wilhelms für militärischen Prunk, die sich beispielsweise in zahlreichen Paraden zu den unterschiedlichsten Anlässen ausdrückte, führte auch gesellschaftlich zu einer Überbetonung des Militärs und der militärischen Hierarchie bis hinein ins zivile Leben der deutschen Gesellschaft, in der für eine berufliche Laufbahn – nicht nur im Verwaltungsapparat – die Ableistung des Militärdienstes und der militärische Rang eines Menschen von entscheidender Bedeutung war (Militarismus): Einen Rang als Reserveoffizier innezuhaben, galt im wilhelminischen Bürgertum als Entrebillet in die gehobene bzw. privilegierte Gesellschaft, ebenso wie das Fehlen eines militärischen Ranges ein einschlägiges Karrierehindernis darstellte. Der wirtschaftliche Aufschwung Deutschlands während Wilhelms Regentschaft, verbunden mit technologischem, naturwissenschaftlichem und industriellem Fortschritt, begünstigte eine auch vom Kaiser mit getragene allgemein verbreitete Technik- und Fortschrittsgläubigkeit. Innenpolitisch setzte er die für ihre Zeit als modern und fortschrittlich geltende Sozialpolitik Bismarcks fort und erweiterte sie. Er setzte sich für die Abschaffung des Sozialistengesetzes ein und suchte, teilweise erfolglos, den Ausgleich zwischen ethnischen und politischen Minderheiten. Wilhelm II. wollte sowohl die Innen- als auch Außenpolitik des Reiches wesentlich stärker als sein Großvater Wilhelm I. beeinflussen. Das „persönliche Regiment“ des Kaisers war jedoch oft eine von häufig wechselnden Beratern gesteuerte Politik, die die Entscheidungen Wilhelms im Urteil der meisten Historiker oft widersprüchlich und letztlich unberechenbar erscheinen ließen. Die Marokkokrisen und die Erklärung des unbeschränkten U-Boot-Krieges sind nur zwei Beispiele für Entscheidungen, die den Ruf des Kaisers heute nachhaltig belasten. Auch war seine Amtszeit von politischen Machtkämpfen zwischen den einzelnen Parteien geprägt, die es den amtierenden Kanzlern nur schwer möglich machten, längerfristig im Amt zu bleiben. So wurden im Kampf zwischen dem sogenannten Nationalliberal-Konservativen Kartell, Bülow-Block und Sozialdemokraten fünf von sieben Kanzlern unter kritischem Mitwirken des Parlaments vom Kaiser entlassen. Während des Ersten Weltkriegs von 1914 bis 1918 wurde Wilhelms strategische und taktische Unfähigkeit offenbar. Ab 1916 enthielt er sich zunehmend relevanter politischer Entscheidungen und gab die Führung des Reiches faktisch in die Hände der Obersten Heeresleitung, namentlich in die der Generäle von Hindenburg und Ludendorff, die die konstitutionelle Monarchie während der letzten Kriegsjahre mit starken Zügen einer Militärdiktatur versahen. Als Wilhelm II. sich nach Ende des „großen Kriegs” in Folge der Novemberrevolution, die zum Ende der Monarchie und zur Ausrufung der Weimarer Republik führte, zur Abdankung drängen ließ und in die Niederlande ins Exil ging, hatte das deutsche Kaiserreich den Krieg verloren. Etwa 10 Millionen Menschen waren auf den Schlachtfeldern gefallen. Unter dem Namen „Wasserballett“ oder „Reigenschwimmen“ gibt es Synchronschwimmen schon seit Ende des 19. Jahrhunderts. Aber auch in der Antike existierte das Reigenschwimmen. 1816 wird das erste Mal in Deutschland das Schwimmen mit Kunstfiguren erwähnt. Einer der ersten Wettkämpfe fand 1891 in Berlin statt. Damals war es noch eine reine Männersportart. 1903 gründeten sich die Isarnixen in München (Damen-Reigenschwimmgruppe), ab 1907 waren auch Frauen an den Wettkämpfen beteiligt. Der für das Reigenschwimmen besser geeignete weibliche Körperbau führte zu einer Verdrängung der Männer in dieser Disziplin. Die Australierin Annette Kellerman trat 1907 als erste Unterwasserballerina in einem gläsernen Wassertank in New York City auf, und machte dadurch das „Wasserballett“ bekannt. Katherine Curtis formulierte für Amerika Wettkampfregeln, die die Grundlage für das heutige Regelwerk bilden. Der großen Durchbruch für das Synchronschwimmen kam durch Esther Williams in den von Hollywood produzierten „Aqua-Musicals“. 1957 fand in Deutschland der erste nationale Wettkampf im Kunstschwimmen statt. Seit 1968 wird das Synchronschwimmen von der FINA offiziell als vierte Disziplin (neben Schwimmen, Wasserspringen und Wasserball) anerkannt. Bei den Olympischen Sommerspielen 1984 in Los Angeles war Synchronschwimmen zum ersten Mal ein olympischer Wettbewerb. Einer der wichtigsten internationalen Jugendwettkämpfe im Synchronschwimmen ist der COMEN Cup. Die einzige deutsche Synchronschwimmerin, die bis jetzt an einer Olympiade teilnahm, war Monika Müller vom TV Markgröningen 1992 in Barcelona. Witten liegt am Übergang vom unteren Sauerland zum niederbergischen Hügelland im Westen und dem Emscherland im Norden, zwischen Bochum und Hagen, am nördlichen Ausgang des engen tiefen Ruhrdurchbruchs durch das waldbedeckte Ardey-Sandsteinplateau zu beiden Seiten des Flusses Ruhr. Das Flusstal mit dem aufgestauten Kemnader See prägt neben den bewaldeten Hügeln des Ardeygebirges, das ein Teil des Rheinischen Schiefergebirges darstellt, das Bild der Stadt. Die Berge bestehen im wesentlichen aus Sandstein, hinzu kommen kohleführende Schichten, die mancherorts offen zutage treten und die im Bergbaurundweg Muttental zu besichtigen sind. Messpunkt für die geografische Lage der Stadt Witten ist die Turmspitze der Marienkirche. Der höchste Punkt im Stadtgebiet ist der Arenberg und misst 269 m, der niedrigste ist an der Wittener Straße, östlich vom Bahnhof Blankenstein und beträgt 71 m ü. NN. Die Stadtgrenze ist insgesamt 52 km lang. Die größte Ausdehnung des Stadtgebiets beträgt in Nord-Süd-Richtung 13,8 km und in West-Ost-Richtung 10,5 km.
Die Deutsche Turnerschaft wurde 1868 von Theodor Georgii und Ferdinand Goetz als Zusammenschluss der Turnvereine in Deutschland und auch der deutschen Turnvereine im nahegelegenen Ausland (z.B. in Prag) gegründet. Georgii wurde erster Vorsitzender und Goetz, hauptberuflich Arzt in Lindenau bei Leipzig, ehrenamtlicher Geschäftsführer. Ab 1895 war Ferdinand Goetz bis zu seinem Tode 1915 Vorsitzender. Goetz war dabei ein strikter Gegner jeden Wettkampfgedankens, konnte sich damit aber auf Dauer in der DT nicht durchsetzen. Die Arbeiterturnvereine, die sich nach Aufhebung des Sozialistengesetzes ab 1890 gründeten, traten der DT nicht bei, sondern gründeten 1893 den Arbeiter-Turnerbund (ATB). Diese Trennung war auch von der DT, die sich als rein bürgerlicher Verband empfand, gewollt. Goetz galt als einer der schärfsten Kritiker des Arbeitersports, dem er die notwendige sittliche und nationale Reife absprach. 1924 kam es auch zum Bruch der Deutschen Turnerschaft mit den anderen Sportspitzenverbänden: Auf ihrem Reichstreffen beschloss die DT die „reinliche Scheidung von Turnern und Sportlern“, die damit begründet wurde, dass die übrigen Sportverbände (vor allem die Ballsportverbände) sich nicht auch als politische, sondern lediglich als sportspezifische Verbände verstanden. Politisch war dabei zwar nicht als parteipolitische Ausrichtung der DT verstanden worden, Turner gehörten allen politischen Parteien rechts der SPD an (Sozialdemokraten und Kommunisten waren im Arbeitersport organisiert), trotzdem kann die DT zumindest in ihrer Breite als eine Deutschnationale Organisation verstanden werden. Mit der „reinlichen Scheidung“ mussten alle Turnvereine, die der DT angehörten, aus den übrigen Sportfachverbänden ausscheiden. Viele der bürgerlichen Turnvereine spalteten sich darauf hin, weil vor allem Fußballer, Handballer und Leichtathleten eigene Vereine gründeten. 1936 unterstellte sich die DT - wie alle Sportfachverbände - dem Reichsbund für Leibesübungen und löste sich auf. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde in Westdeutschland als Nachfolgeorganisation der DT der Deutsche Turner-Bund (DTB) gegründet, der auch dem Deutschen Sportbund (DSB) beitrat, so dass die „reinliche Scheidung“ zwischen Turnern und Sportlern ein Ende hatte. Da auch die während des Nationalsozialismus verbotenen Arbeitersportvereine, soweit sie überhaupt als solche wiedergegründet wurden, nunmehr den „bürgerlichen“ Fachverbänden beitraten, waren auch erstmals alle Turner unter einem Dach vereint. In der DDR wurde der Deutsche Turnverband (DTV) als neue Spitzenorganisation des Turnens gegründet. Dieser trat nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten 1990 dem DTB bei. Viele Historiker sind mittlerweile der Ansicht, dass sowohl der Spanische (1701-1714) und der Österreichische Erbfolgekrieg (1740-1748) als auch der Siebenjährige Krieg (1756–1763) oder die Napoleonischen Kriege (1804-1812) als „Weltkriege“ betrachtet werden können. Alle Konflikte betrafen die wichtigen Großmächte und wurden bereits in Europa und Amerika bzw. Europa, Amerika und Asien ausgetragen. Im Rückblick wird der Begriff Weltkrieg auch auf andere Kriege angewandt. So wird in der wissenschaftlichen Literatur der Peloponnesische Krieg sowie die Punischen Kriege auch als „antike Weltkriege“ bezeichnet. Die Bezeichnung Weltkrieg für einen Krieg fand schon im Vorfeld des Ersten Weltkrieges (1914–1918) Verwendung, als sich ein Duell der Weltmächte unter neuen Dimensionen der Kriegsführung abzeichnete, zum Beispiel bei August Niemann. Während des Kalten Krieges wurde das Szenario und die Folgen eines eventuell mit Atomwaffen geführten Dritten Weltkrieges diskutiert. Unter dieser Prämisse wird der Krieg gegen den Terrorismus mitunter als Vierter Weltkrieg bezeichnet. Der Kongokrieg wurde von Politikern und Medien aufgrund der großen Zahl involvierter Staaten mitunter als "Afrikanischer Weltkrieg" oder ähnlich bezeichnet.
Teilweise werden die Stellvertreterkriege seit 1945, die zusammengenommen gleichfalls viele Millionen Menschenleben kosteten, dem Gesamtszenario eines seit 1914 nicht mehr zur Ruhe gekommenen sogenannten Welt-Bürgerkriegs zugeordnet. Die internationale Friedensbewegung fordert seit den 1880er Jahren weltweite Abrüstung, internationale Schiedsgerichtsbarkeit und ein effizientes Völkerrecht. Dieser Forderungskatalog ist seit 1917 (Papst Benedikt XV.) auch Bestandteil der katholischen Soziallehre (vgl. Gaudium et spes Nr. 82: Bellum est omnino interdicendum; der Krieg sei völlig zu untersagen). Im Zuge der Terrorismusbekämpfung und brutaler Bürgerkriege werden zwar Zweifel am Pazifismus laut, zugleich wächst die Akzeptanz für eine allmähliche Strukturänderung des Militärs in eine Art von Weltpolizei. Der Typus konventioneller Kriege zwischen Nationen hingegen tritt seit 1989 deutlich seltener in Erscheinung.
Der Hohenstein ist Teil des Grüngürtels der Wittener Innenstadt. Er endet am Berger-Denkmal an einer mehr als 100 m hohen schroffen Felswand, die für die Namensgebung verantwortlich ist. Hohenstein ist allerdings auch der Name eines Stadtteilbezirk von Witten-Mitte (siehe hierzu auch die Kritik im Verlauf des Artikels). Der Hohenstein ist ein beliebtes Naherholungsgebiet für alle Altersschichten. Die großzügigen Freiflächen lassen Raum für alle Art von Aktivitäten. Hinzukommen einige einfache Freizeiteinrichtungen wie Wasserspielplatz und Tischtennisplatten. In unmittelbarer Nachbarschaft liegen einige Wildfreigehege sowie ein Lehrbienenstand. Gelegentliche Freiluftkonzerte und andere Veranstaltungen runden das Angebot ab. In den Jahren 1913 bis 1914 wurde das Restaurant Parkhaus Hohenstein im wilhelminischen Stil gebaut. Dieses ortsprägende Gebäude steht nach zwischenzeitlicher Nutzung als Seminarzentrum seit einigen Jahren leer. Über eine zentrale Sichlinie wurde das Parkhaus Hohenstein mit einem etwas höher gelegenen, im Volksmund Haarmanntempel genannten, Steinpavillion verbunden. Diese zeittypische Sichtachse ist mittlerweile überwuchert. Der Pavillon wurde zu Ehren des ehemaligen Wittener Bürgermeisters Gustav Haarmann von dessen Bruder errichtet. Das Republikanerdenkmal zu Ehren der Politiker Friedrich Ebert (SPD), Matthias Erzberger (Zentrum) und Walther Rathenau (DDP) in der Nähe wurde 1926 vor 30.000 Teilnehmern enthüllt. Während der Nazidiktatur wurde das Denkmal schwer beschädigt. Ursprüngliche Pläne sahen vor, dieses Denkmal in einer Arbeitersiedlung am Rande der Innenstadt zu errichten. Über die Gründe, warum es dann auf dem damals überregional bedeutenden Ausflusgziel am Hohenstein errichtet wurde, ist nichts bekannt. Nach zwei Restaurierungen im Jahr 1985 und 2006 ist es nun wieder für die Öffentlichkeit zugänglich. Am Fuß des Hohenstein liegt der ehemalige Hammerteich einer frühindustriellen Schmiede. Heute ist er Teil des Erholungsgebietes und dient den örtlichen Schiffsmodellbauern als Fahrgewässer. In der Nähe der Staumauer liegt ein kleiner Kinderspielplatz und ein öffentlicher Minigolfplatz.
Obwohl nahe der Ruhr gelegen, spielte der Bezirk in früheren Zeiten keine große Rolle im Leben Wittens. Für die Landwirtschaft eignete sich der felsige Hügel nicht, deshalb wurde der Bereich früher ausschließlich zur Holzgewinnung genutzt. Ende des 18. Jahrhunderts siedelten sich im Bereich des Hohensteins Köhler an, die nach und nach Schneisen in den Wald schlugen, um Holz zu gewinnen. Aufgeforstet wurden diese Schneisen nicht und innerhalb weniger Jahre war der Wald fast vollständig abgeholzt. Seine Lage etwas abseits der Stadt Witten, mit einer dennoch schon seinerzeit guten Anbindung an den Zugverkehr, ließ die Regierung der Provinz Westfalen auf dieses Gebiet aufmerksam werden. 1891 stellte die Regierung den Plan auf, auf dem Hohenstein eine große psychiatrische Klinik zu errichten. Der Magistrat der Stadt Witten war gegen diesen Plan und kam ihm dadurch zuvor, dass er das Gebiet kurzerhand mit der Begründung käuflich erwarb, einen Stadtpark anlegen zu wollen. Einen solchen gab es in der Stadt noch nicht. Der Wald wurde wieder aufgeforstet, gleichzeitig wurden große Wiesen angelegt. 1902 wurde auf dem Hohenstein das Berger-Denkmal errichtet. Auf Initiative von Konrad-Maria Krug wurde in den 1920ern das Hohensteingelände drei Sommer lang zur größten Freilichtbühne Deutschlands. Siehe auch: Wasserkraftwerk Hohenstein KritikDie Gemarkung des Gebietes als Ortsteil von Witten-Mitte stellt aus heutiger Sicht betrachtet ein rein verwaltungsstatistisches Konstrukt dar. Weder gibt es Ortsschilder, die auf „Witten-Hohenstein“ oder „Witten-Mitte, Ortsteil Hohenstein“ hinwiesen, noch ist der Begriff „Witten-Hohenstein“ in irgend einer Form in der Umgangssprache gebräuchlich. Dennoch: In der offiziellen Gemarkung der Stadt Witten wird als Statistischer Bezirk 19 von Witten-Mitte „Hohenstein“ aufgeführt. Historisch betrachtet taucht der Begriff „Witten-Hohenstein“ vor allem in den 1920er-Jahren in Zusammenhang mit den so genannten Landesheimatspielen der Provinz Westfalen Witten-Hohenstein auf. Mit einem Ermächtigungsgesetz konnte der Deutsche Reichstag gemäß der Verfassung von 1919 der Reichsregierung die befristete Befugnis zur Gesetzgebung übertragen. Diese Übertragung war im Spannungsfall von einer Zweidrittelmehrheit im Reichstag abhängig. Die ersten drei Ermächtigungsgesetze gab es in den Krisenjahren 1919 bis 1924. So wurde in der Hälfte der Amtszeit von Reichspräsident Friedrich Ebert mit Ermächtigungsgesetzen regiert. Wenn im Deutschen ohne nähere Kennzeichnung vom Ermächtigungsgesetz gesprochen wird, ist normalerweise jenes gemeint, das am 23. März 1933 beschlossen und am 24. März verkündet wurde: das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich. Da die unter diesem Vorzeichen von der Regierung beschlossenen Gesetze weder vom Reichsrat ratifiziert, noch vom Reichspräsidenten gegengezeichnet werden mussten, wurde mit diesem Ermächtigungsgesetz de facto die nationalsozialistische Diktatur etabliert. Die Gültigkeit des Gesetzes wurde zwar auf vier Jahre begrenzt, jedoch 1937 und 1939 durch den Reichstag sowie 1943 per Führererlass verlängert. Das Ermächtigungsgesetz wurde zum Schlüsselgesetz für die Gleichschaltung Deutschlands auf allen Ebenen. Es führte auch zum Verbot aller Parteien außer der NSDAP. Gesetzgebungsverfahren des Reichstags wurden bald selten. Auch die Gesetzgebung durch die Reichsregierung ging immer mehr zurück. Spätestens nach Kriegsbeginn wurden die Gesetze durch Verordnungen und schließlich durch Führerbefehle ersetzt, was zu erheblicher Rechtsunsicherheit führte, da die zahlreichen Führerbefehle nicht immer ordnungsgemäß kundgemacht wurden und sich nicht selten widersprachen. Auch die letzte Verlängerung des Ermächtigungsgesetzes wurde nicht mehr wie 1937 und 1939 durch den (ohnehin gleichgeschalteten) Reichstag, sondern durch einen Erlass Hitlers verfügt, in dem eine Aufhebung dieses Gesetzes auf Dauer untersagt wurde. Im Reichsgesetzblatt sind die auf der Grundlage von Ermächtigungsgesetzen erlassenen Gesetze an der Eingangsformel „Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen“ zu erkennen. Schon während der Amtsperiode Friedrich Eberts wurden die Ermächtigungsgesetze kontrovers diskutiert. Nur wegen der notwendigen Zweidrittelmehrheit schienen sie akzeptabel zu sein, da die gleiche Hürde auch für Verfassungsänderungen galt. In der aktuellen Fassung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist der Passus enthalten, dass ein Abweichen von der Verfassung nur durch Änderung des Verfassungstextes möglich ist, was nur erfolgen kann, wenn das ändernde Gesetz nicht die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung des Bundes oder die in den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes niedergelegten Grundsätze (u. a. Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, föderale Gliederung, Achtung der Menschenwürde) berührt (vgl. Ewigkeitsklausel (Art. 79 Die Hitlerjugend oder Hitler-Jugend (abgekürzt HJ) war die Jugend- und Nachwuchsorganisation der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP). Sie wurde in der Zeit des Nationalsozialismus ab 1933 zum einzigen staatlichen Jugendverband mit bis zu 8,7 Millionen Mitgliedern (98 Prozent aller deutschen Jugendlichen) ausgebaut. Der totalitäre Anspruch sollte möglichst ungehemmt von Familie und Schule verwirklicht werden: Die HJ will sowohl die Gesamtheit der Jugend, wie auch den gesamten Lebensbereich des jungen Deutschen erfassen.[1] Dies galt seit Gründung des Bundes Deutscher Mädel (BDM) 1930 für beide Geschlechter. Der 1939 auch gesetzlich geregelte Pflichtdienst aller HJ-Angehörigen war nach dem „Führerprinzip“ organisiert und umfasste rassistische und sozialdarwinistische Indoktrination, gemeinsame Wanderungen bzw. Märsche und körperliche Übungen im Freien. Diese sollten schon die zehnjährigen männlichen Jugendlichen abhärten und langfristig auf den Kriegsdienst vorbereiten: Was sind wir? Pimpfe! Was wollen wir werden? Soldaten![2] Das Einüben von Befehl und Gehorsam, Kameradschaft, Disziplin und Selbstaufopferung für die „Volksgemeinschaft“ gehörten zu den vorrangigen Erziehungszielen. Im Zweiten Weltkrieg versahen HJ-Einheiten spezifische soziale, polizeiliche und militärische Hilfsdienste und stellten in der Endphase des Krieges einen hohen Anteil der Kriegsopfer. VorläuferDen historischen Hintergrund der HJ bilden Konzepte zur „Jugendpflege“ im Kaiserreich, die allgemein „Wehrertüchtigung“ und nationale Erziehung der männlichen Jugend zwischen Volksschule und Kaserne vorsahen und seit 1888 in Staatsgesetzen eingeführt wurden. Seit 1916 sahen Pläne der dritten OHL eine allgemeine Dienstpflicht der Jugend zur Vorbereitung auf die Front vor, die der „Vaterländische Hilfsdienst“ großenteils erfüllte. Diese militaristischen Konzepte wurden nach der Novemberrevolution in Form zahlreicher „Wehrsportgruppen“ rechtsgerichteter Parteien und paramilitärischer Vereine weitergeführt. Militärische Disziplinierung war auch üblicher Bestandteil der Aktivitäten der meisten nicht parteigebundenen Jugendorganisationen.[3] Im März 1922 wurde der „Jugendbund der NSDAP“ als erste offizielle Jugendorganisation der Partei in München gegründet. Die Initiative dazu ging vom NSDAP-Mitglied Adolf Lenk, nicht von der Parteiführung aus. Der Jugendbund war untergliedert in „Jungmannschaften“ (14- bis 16-Jährige) und den „Jungsturm Adolf Hitler“ (16- bis 18-Jährige). Letzterer unterstand unmittelbar der SA und galt als deren Jugendabteilung. Anfangs trugen die Jugendlichen daher die gleiche Uniform wie SA-Angehörige. Folglich wurde der Jugendbund öffentlich und innerparteilich kaum als eigenständige Organisation wahrgenommen. Nach dem Verbot der NSDAP 1923 löste sich der Jugendbund weitgehend auf und wurde danach nicht wieder gegründet. Nur verschiedene Einzelgruppen daraus wurden unter Decknamen weitergeführt und konkurrierten nach der Wiederzulassung der NSDAP um deren Anerkennung als Parteijugend: darunter die von Gerhard Roßbach gegründete „Schilljugend“. Kurt Gruber in Plauen im Vogtland gelang es 1926, einige dieser Gruppen zu vergrößern und zur „Großdeutschen Jugendbewegung“ (GDJB) zusammenzuschließen, die sich zunächst auf Sachsen beschränkte. Nach kurzem Machtkampf setzte sich Gruber gegen Roßbach durch und erreichte, dass die GDJB als Parteijugend anerkannt wurde. Entwicklung bis 1933Auf dem ersten Parteitag der neu gegründeten NSDAP im Juli 1926 in Weimar wurde die GDJB auf einer Sondertagung für Jugendfragen im Vereinslokal „Armbrust“ in „Hitlerjugend, Bund deutscher Arbeiterjugend“ umbenannt. Namensgeber war Hans Severus Ziegler, später stellvertretender Gauleiter in Thüringen; Julius Streicher schlug den Namen erfolgreich vor. Gruber wurde zum „Reichsführer“ der HJ ernannt und in die Reichsleitung der Partei berufen. Die HJ war fortan die wichtigste Jugendorganisation der NSDAP, blieb aber bis 1932 der SA unterstellt. Mitglied konnte man frühestens mit 14 Jahren werden, mit 18 musste man der NSDAP bzw. ab 1927 der SA beitreten. Alle HJ-Führer mussten sich schriftlich von NSDAP-Ortsgruppenführern bestätigen lassen. Sie leisteten anfangs keine Jugendarbeit, sondern nahmen an Straßenkämpfen und Aufmärschen der NSDAP teil. Ab 1928 veranstaltete man Heimabende, Gruppenfahrten, Ausflüge usw. Ab 1929 entstanden HJ-Schülergruppen, die Adrian von Renteln im Nationalsozialistischen Schülerbund zusammenführte. Auch das Deutsche Jungvolk von 10- bis 14-Jährigen entstand damals. Die ebenfalls seit 1926 gebildeten „Schwesternschaften“ wurden 1930 in „Bund Deutscher Mädel“ umbenannt. Im März 1931 trat Gruber vom Amt des Reichsführers der HJ zurück. Die HJ-Zentrale wurde von Plauen nach München verlegt. Der bislang selbständige Bund Deutsches Jungvolk wurde der HJ angegliedert: 15-Jährige mussten zur eigentlichen HJ, 18-Jährige weiterhin in die SA wechseln. Baldur von Schirach, der auf dem Gründungsparteitag nur als Melder fungiert hatte, führte seit 1929 den NSDStB. Er wurde im Oktober 1931 von Hitler zum „Reichsjugendführer“ der NSDAP im Rang eines SA-Gruppenführers ernannt und führte nun auch die HJ und den NS-Schülerbund. Im März 1932 hob Hitler die Eingliederung der HJ in die SA auf, da der SA ein staatliches Verbot drohte. Dennoch wurde die HJ am 13. April 1932 kurzzeitig verboten. Schirach behauptete, in diesen Monaten habe die HJ 35.000 Mitglieder dazugewonnen. Nach Aufhebung des SA- und HJ-Verbots übernahm er die Gesamtleitung der NS-Jugendarbeit, gliederte den NS-Schülerbund in die HJ ein und zentralisierte deren Strukturen. Ab September 1932 wurden auch HJ-Betriebszellen aufgebaut. Beim Reichsjugendtag der HJ in Potsdam am 1. und 2. Oktober 1932 nahmen ca. 80.000 Jugendliche teil, die sieben Stunden lang in Kolonnen an Hitler vorbeimarschierten. Die HJ wurde überraschend in den Reichsausschuss der Deutschen Jugendverbände, in dem alle deutschen Jugendverbände sich freiwillig vereint hatten, aufgenommen. Gleichschaltung der JugendverbändeZum Jahresbeginn 1933 hatte die HJ 108.000 Mitglieder. Seit Hitlers Amtsantritt am 30. Januar 1933 lief eine gewaltige Werbekampagne, um die Jugendlichen zum Eintritt in die HJ zu bewegen. Geworben wurde mit Fahrten und Zeltlagern. Die Reiter-, Motor-, Flieger-, Marine-, Nachrichten-HJ und weitere Sonderformationen sprachen die technisch begabten und sportlichen Jugendlichen an; für künstlerisch Talentierte gab es Fanfarenzüge und Theaterspielscharen. Feiern wie zur Sommersonnenwende oder zum Gedenken an die „Märtyrer der Bewegung“ versprachen Gemeinschaftserlebnisse. Die Sturmabteilung (kurz SA) war die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP während der Weimarer Republik und spielte als Schlägertruppe eine entscheidende Rolle beim Aufstieg der Nationalsozialisten. Nach der Machtergreifung kurzzeitig auch als Hilfspolizei eingesetzt, verlor die SA im Sommer 1934 nach der Beseitigung und Ermordung ihrer Führungsspitze zur Abwehr eines, der nationalsozialistischen Propaganda zufolge angeblichen „Röhm-Putsches“ (auch: „Röhm-Revolte“) in der Zeit des Nationalsozialismus weitgehend an Bedeutung. Die Schutzstaffel der NSDAP (Abkürzung SS) wurde in der Weimarer Republik am 4. April 1925 als Sonderorganisation der NSDAP zunächst zum persönlichen Schutz Adolf Hitlers gegründet. Sie unterstand seit dem Reichsparteitag 1926 der Sturmabteilung (SA) und wurde nach dem sogenannten Röhm-Putsch 1934 zu einer eigenständigen paramilitärischen Organisation der NSDAP, die zugleich den parteiinternen „Polizeidienst“ ausübte. In der Zeit des Nationalsozialismus war die SS maßgeblich am Holocaust beteiligt und wurde nach 1945 als verbrecherische Organisation verboten. Wasserball (engl. „water polo“, manchmal auch „waterpolo“) ist ein dem Handball und Rugby ähnliches Ballspiel im Wasser, bei dem die Spieler zweier Mannschaften versuchen, durch geschicktes Abspielen und Freischwimmen den Ball in das gegnerische Tor zu werfen. Ziel des Spieles ist es, mehr Tore als die gegnerische Mannschaft zu erzielen. Die Mannschaft mit den meisten anerkannten Toren wird als Sieger betrachtet. Wasserball gilt als Teildisziplin des Schwimmsports, so dass der Weltschwimmverband FINA der internationale Dachverband der Sportart Wasserball ist. Eine Mannschaft besteht aus maximal 13 Spielern (bei einigen Turnieren bis zu 15 Spieler) von denen sieben spielen. Es gibt einen Torhüter und sechs Feldspieler. Die Regeln des Spiels sind hier dargestellt: Regeln (Wasserball) Die Dardanellen (türkisch Çanakkale boğazi) sind eine Meerenge in der Türkei. Im Altertum hieß diese Meerenge Hellespont, benannt nach Helle, einer Figur aus der griechischen Mythologie. Sie liegen zwischen der europäischen Halbinsel Gallipoli und dem zu Kleinasien gehörigen Nordwest-Anatolien. Damit stellen sie den südwestlichsten Teil der innereurasischen Grenze dar. Der Name stammt von Dardanos, einer Siedlung, die in der Nähe von Troja lag. Diese Meerenge verbindet das Ägäische Meer mit dem Marmarameer. Die Dardanellen sind etwa 65 Kilometer lang und zwischen 1,3 und 6 Kilometer breit, dabei durchschnittlich 50 Meter tief. An der asiatischen Küste der Dardanellen befindet sich die Hafenstadt Çanakkale. Weltweite Verbreitung fand der Begriff im Zusammenhang mit der amerikanischen Finanzkrise vom 24. September 1869, die von Goldspekulationen der Unternehmer Jay Gould und James Fisk und Gegenmaßnahmen der Regierung der Vereinigten Staaten ausgelöst wurde. Der amerikanische Schriftsteller Frederic Stewart Isham machte diesen Skandal zum Gegenstand seines 1904 erschienenen Romans Black Friday [8], der seinerseits 1916 unter der Regie von Lloyd Carleton als Stummfilm verfilmt wurde [9]. Als Schwarze Freitage wurden im deutschsprachigen Raum der Wiener Börsenkrach vom 9. Mai 1873 und der Kurssturz der Berliner Börse vom 13. Mai 1927 bezeichnet. Für ihre "schwarzen" Tage und ihren Schwarzen Freitag vom 25. Oktober ist heute noch besonders der Zusammenbruch der amerikanischen Börse 1929 bekannt, der die Weltwirtschaftskrise auslöste. Im Unterschied zu dem vorhergehenden und nachfolgenden Tagen war der 25. Oktober 1929 allerdings kein Tag besonderer Kursverluste: Am Mittwoch, dem 23. Oktober, war der Dow Jones Industrial Average von 326,51 vom Vortag auf 305,85 gefallen, und am "Black Thursday", dem 24. Oktober 1929, nochmals um 6,38 Punkte auf 299,47, während er am Freitag vielmehr wieder um 1,75 Punkte zulegte und seine größten Verluste dann am Montag erlitt, an dem er wieder von 298,97 auf 260,64 fiel. Am "Black Tuesday" oder "Tragic Tuesday" fiel er dann weiter auf 230,07. Die Goldenen Zwanziger Trotz aller Spannungen und Konflikte, die die junge Republik zu meistern hatte, schien die Demokratie zunehmend erfolgreich. Die Neuordnung der Währung und die im Gefolge des Dawes-Plans ins Land strömenden US-amerikanischen Kredite leiteten eine Phase relativer wirtschaftlicher und politischer Stabilisierung ein, die so genannten Goldenen 20er Jahre. Dazu trug bei, dass Stresemann unter wechselnden Regierungen Außenminister blieb und mit seinem französischen Kollegen Aristide Briand eine erste noch vorsichtige Politik der Annäherung einleitete. Gleichzeitig versuchte er, schrittweise eine Revision des Versailler Vertrages zu erreichen und Deutschland wieder als gleichberechtigten Partner in die internationale Gemeinschaft zurück zu führen. Die Aufnahme in den Völkerbund und die Verträge von Locarno sind als erste Erfolge auf diesem Wege anzusehen. Mit dem Berliner Vertrag, der ein deutsch-sowjetisches Freundschafts- und Neutralitätsbündnis darstellte, versuchte der Reichsaußenminister Befürchtungen über eine einseitige deutsche Westbindung entgegenzuwirken. Solche Sorgen hatte es in der Sowjetunion, aber auch in Deutschland selbst gegeben. Weitere Stationen auf dem Weg der Aussöhnung mit den ehemaligen Kriegsgegnern bildeten die Unterzeichnung des Briand-Kellogg-Pakts, der die Ächtung des Kriegs als Instrument der Politik zum Inhalt hatte, und – trotz erheblicher Widerstände von rechter Seite, die in einem Volksbegehren mündeten – die Annahme des Young-Plans, der eine endgültige Regelung der Reparationsfrage darstellte und Voraussetzung für die vorzeitige Räumung des Rheinlands von alliierter Besatzung war. Auch der Abschluss von Wirtschaftsverträgen mit Ungarn, Rumänien und Bulgarien im Jahr 1927 stärkte das Ansehen der Weimarer Republik im Ausland. Innenpolitisch gelang es, die republikfeindliche Deutschnationale Volkspartei (DNVP) in die Regierungsverantwortung einzubinden. Bei der Reichstagswahl im Dezember 1924 erhielten die völkischen Parteien mit 0,9 Millionen Stimmen eine Million Stimmen weniger als noch im Mai. Auch die Wahl des greisen Generalfeldmarschalls Paul von Hindenburg 1925 zum Reichspräsidenten, der sich vor der Wahl angeblich die Zustimmung Wilhelms II. holte, wirkte sich anfangs eher stabilisierend für die Demokratie aus (siehe: Reichspräsidentenwahl 1925). Die Wahl war notwendig geworden, nachdem 1924 dem bisherigen Reichspräsidenten Ebert im Dolchstoßprozess vorgeworfen worden war, durch seine Beteiligung an den Streiks während des Weltkriegs habe er Landesverrat begangen. Ebert ließ deshalb eine Blinddarmentzündung nicht rechtzeitig behandeln und starb daran. Hindenburg konnte allerdings seine restaurativen Neigungen nicht ganz verbergen, was sich unter anderem in der von ihm 1926 erlassenen Flaggenverordnung zeigt, die es deutschen Auslandsvertretungen erlaubte, neben der schwarz-rot-goldenen Reichsflagge die schwarz-weiß-rote Handelsflagge des Kaiserreichs zu hissen. Auch hatte er sich 1926 gegen den Entwurf eines von der Verfassung angekündigten Ausführungsgesetzes zu Artikel 48 WRV gewandt, welches eine gewisse Beschränkung der präsidialen Vollmachten herbeigeführt hätte. Zu einer heftigen Auseinandersetzung kam es 1925 und 1926 um die Behandlung des Vermögens der früher regierenden Fürstenhäuser. (siehe Fürstenenteignung) Dieses Vermögen war bei der Revolution beschlagnahmt, aber nicht enteignet worden. Es kam zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, bei denen die noch monarchistische Justiz eher auf Seiten der Fürstenhäuser stand. Die DDP brachte daraufhin im Reichstag einen Gesetzentwurf ein, der den einzelnen Ländern die Regelung der Auseinandersetzungen unter Ausschluss des Rechtsweges gestattet hätte. Die KPD machte daraufhin das erste Mal in der Weimarer Republik von der Möglichkeit Gebrauch, ein Gesetz durch Volksbegehren und Volksentscheid zu erreichen, die SPD schloss sich ihr an. Der Gesetzentwurf der KPD sah eine entschädigungslose Enteignung der Fürstenhäuser zu Gunsten Bedürftiger vor. Der Entwurf erhielt beim Volksbegehren mit über 12 Millionen Unterschriften, die Zustimmung von fast einem Drittel der Stimmberechtigten. Da der Reichstag den Gesetzesentwurf ablehnte, kam es zu einem Volksentscheid, bei dem die Mehrheit der Stimmberechtigten benötigt wurde. Bei dem Entscheid scheiterte der Entwurf, da er nur von 36,4% der Stimmberechtigten (14,46 Mio. Stimmen, Hindenburg hatte bei seiner Wahl 14,66 Mio. Stimmen erhalten) unterstützt wurde, allerdings hatten auch nur 1,5% der Wähler mit Nein gestimmt. Ein Problem bei der Abstimmung war der Aufruf der rechten Parteien zum Wahlboykott, so dass die Wahl nicht mehr geheim war, da man bei einer Stimmabgabe von einer Unterstützung des Vorschlags ausgehen konnte. Aus diesem Grund nahmen, vor allem im ländlichen Raum, Stimmberechtigte aus Furcht nicht am Volksentscheid teil. Der Volksentscheid führte zu einer Beteiligung großer Bevölkerungsteile an einer wichtigen Entscheidung, aber war auch eine Misstrauenserklärung an das parlamentarische System und destabilisierte dieses weiter. Auf diesen Effekt zielten später bei ihrem Volksbegehren die rechten Parteien. Zusammenfassung Insgesamt waren auch diese Jahre nur eine Phase der relativen, nicht der absoluten Stabilisierung. Auch in diesen Jahren besaßen nur zwei Regierungen eine Mehrheit im Parlament, und die Koalitionen mit Mehrheit waren immer in der Gefahr zu zerbrechen, keine Regierung überstand eine komplette Legislaturperiode. Ein weiteres Zeichen für die noch vorhandene Instabilität ist auch, dass weiterhin teilweise mit Hilfe eines Ermächtigungsgesetzes regiert wurde. Die Parteien fühlten sich weniger dem Allgemeinwohl als vielmehr ihrer Klientel oder dem eigenen Erfolg verpflichtet. Auch die Weichen für die Wirtschaftskrise wurden in diesen Jahren gelegt, da es im Außenhandel ein Ungleichgewicht gab, welches durch kurzfristige Auslandkredite ausgeglichen wurde. Die Reparationszahlungen konnten nicht allein aus Steuergeldern finanziert werden, so dass die Kredite zunehmend nicht nur für den Aufschwung sondern auch für die zu leistenden Zahlungen verwendet werden mussten. Als diese Kredite abgezogen wurden kam es zum Zusammenbruch der Wirtschaft. Zudem konnten die Arbeitslosenzahlen im Reich nie unter eine Million gesenkt werden, was vor Allem rechtsradikale Gruppierungen durch Propaganda gegen Arbeitslosigkeit und Schulden für sich zu nutzen versuchten. Prien am Chiemsee (amtlich: Prien a.Chiemsee, hochdeutsch [priːn], bairisch [breˑɐ̯̃n]) ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Rosenheim. Der Luftkurort und Kneippkurort liegt direkt am Chiemsee. Der Name Prien leitet sich von der keltischen Bezeichnung für den Fluss Prien (Brigenna – „Die aus den Bergen kommende“) ab. Beauvais ist eine Stadt im Norden Frankreichs, etwa 90 Kilometer nördlich von Paris. Beauvais ist die Hauptstadt des Département Oise. Die Einwohnerzahl betrug 1999 57.355; mit den Vorstädten wurden 59.003 Einwohner gezählt. Die Agglomeration ergibt 100.733 Einwohner. Beauvais trug zu Zeiten des Römischen Reiches den Namen Caesaromagus. Der heutige Name stammt von dem gallischen Stamm der Beilovaci (Bellovaken), deren Stammsitz hier zu finden war. Im 9. Jahrhundert n. Chr. wurde Beauvais zur Grafschaft Beauvais, die um 1013 an das Bistum Beauvais fiel. 1346, im Hundertjährigen Krieg, verteidigte sich die Stadt gegen die Engländer, die erneut um 1433 die Mauern durchbrechen konnten. Mit der Schlacht gegen den Herzog von Burgund 1472 wurde die Stadt durch die heldenhafte Verteidigung unter der Führung der Jeanne Hachette bekannt, derer noch heute jeweils am letzten Juniwochenende mit der Fête Jeanne Hachette gedacht wird. Es gibt keine historischen Belege für eine Existenz Stockholms vor der Mitte des 13. Jahrhunderts. Eventuell gab es jedoch ältere Verteidigungsanlagen zur Sicherung der Einfahrt in den Mälaren. Eine Besiedlung kann jedoch nicht nachgewiesen werden. Der Ort, wo heute Stockholm steht, wird zum ersten Mal vom isländischen Dichter und Sagenschreiber Snorre Sturlasson (1178-1241) erwähnt: Er beschreibt eine Pfahlbarriere über die heutige Wasserstraße Norrström, die er Stocksundet nannte. Bei Ausgrabungen in den späten 1970er Jahren kamen tatsächlich Überreste von Wasserpfählen zum Vorschein, die aus dem 11. Jahrhundert stammen. Außerdem wird von Snorre auch ein Befestigungsturm aus dem 12. Jahrhundert erwähnt, der an genau der Stelle gestanden haben soll, an der heute das königliche Schloss steht. In historischen Dokumenten (in der mittelalterlichen Erik-Chronik) ist von Stockholm erstmals 1252 die Rede, dort steht, dass der Gründer Stockholms, der Regent Birger Jarl, um das Jahr 1250 eine Festung bauen wollte, um den Mälarsee vor Piratenplünderungen zu schützen. Unter der Regierung Birger Magnussons und des Königs Magnus Ladulås entwickelte sich Stockholm in den folgenden Jahrzehnten zu einer wichtigen Handelsstadt, was vor allem durch Verträge mit der Hansestadt Lübeck gefördert wurde. Die Hanse kontrollierte den schwedischen Überseehandel vom 13. bis ins 17. Jahrhundert. Um 1270 wurde Stockholm in Dokumenten als Stadt bezeichnet und, obwohl Stockholm nicht wie viele schwedische Städte schon Anfang des 13. Jahrhunderts entstand, wurde es 1289 in einem Dokument als die bevölkerungsreichste Stadt des Königreiches beschrieben. Die ersten gesicherten Annahmen zur Größe der Stadt beziehen sich auf die Mitte des 15. Jahrhunderts, als Stockholm etwa 1.000 Haushalte, also ungefähr 5.000 bis 6.000 Einwohner hatte. Aus demselben Jahrhundert (1436) stammt auch der erste Privilegienbrief. Trotz seiner Größe und günstigen Lage war Stockholm noch nicht die Hauptstadt, denn der König, wie auch sein Sohn, Magnus Ladulås, hatten noch keinen festen Regierungssitz. Der hauptsächliche Grund für die rasche Entwicklung der Stadt war ihre strategische Lage. Stockholm beherrschte die Zufahrt zum Mälaren, der seinerseits eine aufgrund der Landwirtschaft und Eisenherstellung wirtschaftlich wichtige Region erschloss. Die Ausdehnung der Stadt war zu dieser Zeit auf die Insel Stadsholmen (heute Gamla Stan) beschränkt. Die Insel selbst war um ein Drittel kleiner als heute, und die Ströme wesentlich weiter. Der zum Atlantik gehörende Ärmelkanal (englisch English Channel, französisch La Manche) verbindet diesen über die Straße von Dover mit der Nordsee, einem seiner Randmeere. Der Ärmelkanal liegt zwischen Frankreich im Süden und Großbritannien im Norden. Im Kanal liegen die britischen Kanalinseln und die Insel Wight, die von einem Seitenarm, dem Solent, umschlossen wird. Der größte Fluss, der in den Kanal mündet, ist die Seine. Bekannte Städte am Kanal sind Le Havre (Frankreich), Southampton und Plymouth (beide Großbritannien). Der Ärmelkanal ist etwa 563 Kilometer lang und an der breitesten Stelle 248 Kilometer breit. In der Straße von Dover, der schmalsten Stelle, sind es nur 34 Kilometer Breite von Dover nach Cap Gris-Nez. Der Kanal öffnet sich dabei von Osten nach Westen trichter- oder ärmelförmig und hat daher seinen Namen. (Im Französischen bedeutet „la manche“ der Ärmel.) Der Kanal hat in der Nähe des offenen Atlantiks eine durchschnittliche Tiefe von 120 Metern; an der Einmündung in die Nordsee sind es nur 45 Meter. Der Deutsche Schwimm-Verband e. V., im Jahre 1886 in Berlin gegründet, vereinigt unter seinem Dach die Schwimmverbände in den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland und deren Mitglieder in rund 2.200 Vereinen. Der Deutsche Schwimm-Verband repräsentiert fünf olympische Sportarten (Schwimmen, Wasserspringen, Synchronschwimmen, Wasserball, Freiwasserschwimmen) und daneben eine immense freizeitsportliche Massenbewegung. Die Geschäftsstelle befindet sich in Kassel.
Roburit.Am 28. November 1906 rückte eine industrielle Katastrophe Witten für kurze Zeit in den Fokus der internationalen Aufmerksamkeit. Gegen 19:45 Uhr brach im Maschinenraum der Roburit-Fabrik Witten a. d. Ruhr GmbH ein Feuer aus. Die Ursache konnte nie geklärt werden, doch liegt eine spontane Selbstentzündung nahe. Der Brand ließ sich mit den vorhandenen Löscheinrichtungen nicht eindämmen. Um 20.17 Uhr kam es daher zur ersten Explosion, die brennende Trümmer über das Firmengelände verteilte. Die Explosion lockte Tausende Schaulustige an, die durch Feuerwehr und Polizei nicht zurückgehalten werden konnten. Um 21.13 Uhr explodierte das Rohstofflager, in dem große Mengen Trinitrotoluol (TNT) und Ammonsalpeter (Ammoniumnitrat) aufbewahrt wurden. In Folge der Explosionen starben insgesamt 41 Menschen, darunter 7 Werksangehörige, 4 Feuerwehrleute, außerdem vor allem jugendliche Schaulustige. Hinzu kamen etwa 60 Schwer-, etwa 200 Leichtverletzte und etwa 2000 vorübergehend Obdachlose.
Der Begriff Olympische Spiele (griech.: ολυμπιακοί αγώνες, olimpiakoi agones, auch oft ολυμπιάδα, olimpiada genannt) ist gemäß der Olympischen Charta die Sammelbezeichnung für zwei regelmäßig ausgetragene Sportwettkampfveranstaltungen, die „Spiele der (jeweiligen) Olympiade“ („Sommerspiele“) und die „Olympischen Winterspiele“. Bei diesen treten Athleten und Mannschaften (nicht die Nationen) in den Olympischen Sportarten gegeneinander an. Dabei werden die Bestplatzierten mit Gold-, Silber- und Bronzemedaillen ausgezeichnet. „Olympiade“ ist entgegen einem weit verbreiteten Irrtum nicht synonym mit „Olympische Spiele“, sondern bezeichnet den Zeitraum von vier Jahren, der mit den Spielen abgeschlossen wird.
Der Luftkrieg ist eine Form der Kriegführung, bei der militärische Operationen hauptsächlich aus der Luft durchgeführt werden. Es existieren vier Arten der Luftkriegsführung:
Helsinki Helsingfors, ist die Hauptstadt von Finnland und der finnischen Landschaft Uusimaa. Es ist mit 568.000 Einwohnern die größte Stadt Finnlands und bildet das Zentrum der „Hauptstadtregion“, eines Ballungsraumes mit rund einer Million Einwohnern. Die Stadt ist das politische, wirtschaftliche, geistige, wissenschaftliche und kulturelle Zentrum Finnlands. Helsinki hat 6,2 % schwedischsprachige Einwohner und ist offiziell zweisprachig.
Unter Ost-Berlin versteht man das Gebiet des sowjetischen Sektors in Berlin, nachdem die Stadt durch die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs 1945 in vier Sektoren eingeteilt worden war. Der Begriff dient zur Abgrenzung dieses Stadtgebiets gegenüber dem amerikanischen, französischen und britischen Sektor, die gemeinsam als West-Berlin bezeichnet werden. Ost-Berlin war das Verwaltungszentrum der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und später der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). De jure war es stets ein Teil von ganz Berlin unter Hoheit der Vier Mächte Vereinigte Staaten, Sowjetunion, Vereinigtes Königreich und Frankreich. Damit gehörte Ost-Berlin weder zur SBZ noch zur DDR. Allerdings war dieser Status zeitweilig umstritten (siehe Berlin-Frage) und Ost-Berlin wurde in einem langen Prozess immer tiefer in die DDR integriert. Spätestens seit den 1970er-Jahren war der besondere Status Ost-Berlins in der Praxis nur noch von geringer Bedeutung. |